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Wir bieten unseren MandantInnen professionelle und kompetente Beratung schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten:
Seit 1990 entwickeln wir in Berlin-Weißensee zusammen mit unseren MitarbeiterInnen für unsere Mandantschaft auf der Grundlage einer persönlichen Beratung eine passende Lösung.
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BGH entschärft Beweislast für AnschlussinhaberInnen
Wegen angeblicher Tauschbörsennutzung abgemahnte AnschlussinhaberInnen können nicht verpflichtet werden, die Computer ihrer Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene P2P-Software zu durchsuchen (BGH, Urteil vom 06. Oktober 2016 - Az. I ZR 154/15 "Afterlife").
Getrennt gemeinsam betreuen
Sind sich bei Trennung beide Eltern einig und lebt das Kind abwechselnd eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter, gibt es keine Probleme. Was aber, wenn nur ein Elternteil das Wechselmodell will und der andere es ablehnt? Weit verbreitet war bislang die Auffassung, dass eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells vom Gesetz nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich sei.
Nun aber hat der BGH eine davon abweichende und möglicherweise wegweisende Entscheidung getroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Gericht auch gegen den Willen eines Elternteils ein sog. paritätisches Wechselmodell anordnen. Entscheidender Maßstab ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - Az. XII ZB 601/15).
Anscheinsbeweis
gegen Linksabbiegende
Kollidieren Überholende mit Linksabbiegenden, so tritt die einfache Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs hinter den Verstoß des linksabbiegenden gegen die doppelte Rückschaupflicht vollständig zurück, selbst wenn dieser nur aufgrund eines Anscheinsbeweises feststeht. Mit anderen Worten: LinksabbiegerInnen haften! Diese Rechtslage ist den Betroffenen zumeist nicht bewusst, entspricht aber der ständigen Rechtsprechung (zuletzt bestätigt vom OLG Jena, Urt. v. 28.10.2016 - 7 U 152/16).
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Rechtsanwälte Schneider
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und Rechtsanwalt Oliver Tölle
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